KLAGE GEGEN SAMSUNG - Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern
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am 12.02.12 um 13:44 (281 Hits)
Apple hat Klage gegen Samsung eingereicht und will damit ein Verkaufsverbot für das Galaxy Nexus erwirken. Apple wirft Samsung vor, vier Patente ohne Genehmigung zu nutzen.
Apple hat vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien Klage gegen Samsung eingereicht. Apple will eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirken, wonach das Galaxy Nexus nicht weiter in den USA verkauft werden darf, berichtet der Patentrechtsexperte Florian Müller im Foss-Patents-Blog. Damit greift Apple auch indirekt Google an. Denn das Galaxy Nexus ist das erste Smartphone mit Android 4.0 alias Ice Cream Sandwich und wurde von Samsung gemeinsam mit Google entwickelt.
In der Klage erhebt Apple den Vorwurf, dass Samsung ohne Genehmigung vier Patente von Apple widerrechtlich im Galaxy Nexus verwendet. So beschreibt das US-Patent mit der Nummer 8,086,604 eine Schnittstelle für den Empfang von Informationen auf einem Computersystem. Das Patent verwendet Apple in dem Spracherkennungssystem Siri, das mit dem iPhone 4S in das Betriebssystem integriert wurde. Siri gab es schon lange vor dem iPhone 4S, Apple hatte das Unternehmen dahinter aufgekauft.
Das US-Patent mit der Nummer 5,946,647 beschreibt ein Verfahren, wie Daten innerhalb einer E-Mail oder einer Webseite erkannt und dann als klickbarer Link zur Verfügung gestellt werden. Diese Technik wird unter anderem dazu verwendet, eine Telefonnummer, eine URL oder eine E-Mail-Adresse in einer Webseite oder in einer E-Mail direkt anklicken und öffnen zu können.
Einen Slide-to-Unlock-Mechanismus beschreibt das US-Patent mit der Nummer 8,046,721. Dabei handelt es sich um den Bedienschritt, mit dem ein gesperrter Touchscreen freigeschaltet wird, so dass der Anwender das Gerät nutzen kann. Ohne die Freischaltung sollen Fehlbedienungen etwa in der Tasche verhindert werden.
Als viertes Patent ist das US-Patent mit der Nummer 8,074,172 Bestandteil der Klage. Damit wird beschrieben, wie bei der Eingabe über die Bildschirmtastatur Vorschläge zur Wortvervollständigung oder zur Korrektur von Tippfehlern gemacht werden.
Bisher ist noch nicht absehbar, wann das Gericht den Fall verhandeln und eine Entscheidung fällen wird.
Quelle: Golem









