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STRAFVERFAHREN GEGEN EHEMALIGE KINO.TO-USER

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Nutzern des illegalen Filmportals droht Klage

Tausende ehemalige Nutzer des im Juni 2011 stillgelegten Internetfilmportals „kino.to“ müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wolle demnach Klage einreichen.

Die Daten von sogenannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, habe die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von kino.to gefunden.
Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite „kinox.to“.
Vier Millionen Filmfans weltweit sahen auf „kino.to“ täglich die neuesten Hollywood-Filme.
Am 8. Juni 2011 stürmten 250 Polizisten, Steuerfahnder und Computerexperten Wohnungen und Büros in Deutschland, Frankreich und Spanien. Server und Datenbanken wurden beschlagnahmt. Die Polizei schaltete die Seite „kino.to“ ab.
Zwei Macher des illegalen Portals wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weitere Filmpiraten sitzen in U-Haft.


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Stichworte: filmpiraten, kino.to, kinox.to
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