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  1. STRAFVERFAHREN GEGEN EHEMALIGE KINO.TO-USER

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    Nutzern des illegalen Filmportals droht Klage

    Tausende ehemalige Nutzer des im Juni 2011 stillgelegten Internetfilmportals „kino.to“ müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.
    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wolle demnach Klage einreichen.

    Die Daten von sogenannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, habe die
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    Stichworte: filmpiraten, kino.to, kinox.to
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