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Aktuelle Blog-Einträge

  1. STRAFVERFAHREN GEGEN EHEMALIGE KINO.TO-USER

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    Nutzern des illegalen Filmportals droht Klage

    Tausende ehemalige Nutzer des im Juni 2011 stillgelegten Internetfilmportals „kino.to“ müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.
    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wolle demnach Klage einreichen.

    Die Daten von sogenannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, habe die
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    Stichworte: filmpiraten, kino.to, kinox.to
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  2. Piraterie: US-Behörden schließen 16 Streaming-Websites

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ID:	1466

    Kurz vor dem diesjährigen Super-Bowl haben US-Behörden insgesamt 16 Webseiten geschlossen, die unerlaubt Sportveranstaltungen als Live-Stream zeigten. Ein 28-Jähriger ist verhaftet worden. Er soll mit den illegalen Angeboten 13 000 Dollar verdient haben.

    Der im US-Bundestaat Michigan wohnhafte Yonjo Quiroa sei am Mittwochabend (Ortszeit) von der Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) in seinem Haus festgenommen worden, berichteten
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    Stichworte: kino.to, quiroa, streaming
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  3. KINO.TO - Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

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Größe:  24,4 KB Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-jährigen Webdesigner im Fall Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt haben.
    Das erste Urteil im Fall Kino.to ist gesprochen. Der 33-jährige Webdesigner Marcus V. ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das Urteil erging wegen
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  4. KINO.TO - Anklage gegen Server-Admin

    Name:  Kinoto.jpg
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Größe:  24,4 KB Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft klagt einen Mann aus Zwickau an, der die Server der Streamingplattform Kino.to betreut haben soll.
    Gegen einen weiteren mutmaßlichen Betreiber von Kino.to ist Anklage erhoben worden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf den Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein. Michael H. aus Zwickau soll vor dem Landgericht Leipzig angeklagt werden. Er habe für die Streamingplattform die Server betreut und hatte
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