Seit vergangenem Wochenende ist es amtlich: Ab Januar 2013 fallen die Rundfunkgebühren der GEZ weg – stattdessen kommt die Haushaltsabgabe. Als Ersatz für die entfallene Wehrdienstpflicht werden ab dem übernächsten Jahr alle Haushalte zum allgemeinen Gebührendienst herangezogen.
- Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ ein erwachsenes Mitglied jedes deutschen Haushalts zur Musterung auf Rundfunkgebührentauglichkeit einbestellen.Als tauglich gilt, wer die Buchstaben ARD und ZDF in beliebiger Reihenfolge aufsagen kann, in den neuen Ländern genügt MDR.
- Alle Einberufenen müssen an die GEZ einen monatlichen TV-Sold in Höhe von 18 Euro entrichten, den sie nur aus Gewissensgründen verweigern dürfen. Ein schlechtes Gewissen, weil man oft RTL 2 und nie arte schaut, gilt allerdings nicht als Verweigerungsgrund. Hörgeschädigte werden nur dann vom Gebührendienst befreit, wenn sich ihr Fernsehgerät nicht mehr lauter stellen lässt; Blinde müssen einen Ersatzdienst am Radio leisten.
- Zweimal jährlich findet ein öffentliches Gelöbnis statt (sog. Public Viewing), bei dem frisch rekrutierte Gebührendienstpflichtige auf den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag vereidigt werden. Totalverweigerer werden von den Geldjägern der GEZ festgesetzt und zur Verbüßung von scharfem Arrest dem Musikantenstadl zugeführt.
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